Rechtliches und Urteile zum Thema Schlüsseldienst, Schlösser und mehr
Gerichtsurteil: Kein Wucher bei Schlüsseldienstkosten in München trotz hoher Rechnung
Aktenzeichen 171 C 7243/19 kein Wucher bei Schlüsseldienst-Kosten in Höhe von 863,94 €, da keine Zwangslage bestand
Das Amtsgericht München entschied am 8. Januar 2020, dass ein Münchner, der in seiner Wohnung eingeschlossen war, keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Großteils der Schlüsseldienstkosten in Höhe von 621,51 € hat. § 138 Abs. 1 BGB (§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher)
Der Kläger hatte am Sonntag, dem 2. September 2018, einen Schlüsseldienst aus Essen gerufen, da er seine Wohnung in München-Johanneskirchen nicht verlassen konnte. Trotz der hohen Kosten für Türöffnung und Schlosswechsel konnte sich der Kläger nicht auf Wucher berufen.
Wichtige Antworten zur Schlüsselaufbewahrung bei Waffenschränken
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Schlüssel für den Waffenschrank sicher und unzugänglich für Unbefugte aufbewahrt werden muss. Dies kann durch einen separaten Tresor, einen Schlüsselsafe oder einen versteckten Behälter erfolgen. Unsachgemäße Aufbewahrung kann rechtliche Konsequenzen und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko zur Folge haben.
Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen an aktuelle Sicherheitsstandards sind notwendig. Unser Schlüsseldienst München bietet Beratung und Lösungen für die sichere Aufbewahrung Ihrer Waffenschrank-Schlüssel, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Lesen Sie hier weiter: Schlüsselaufbewahrung und Schlüssel bei Waffenschränken.